1. TEILNAHMEBEDINGUNGEN
- Jeder Teilnehmer an einem Fahrsicherheitstraining für Kleintransporter, LKWs oder Busse muß eine gültige Fahrerlaubnis besitzen.
- Das Anlegen von Sicherheitsgurten ist während des gesamten Fahrsicherheitstrainings zwingend vorgeschrieben.
- Sicherheitstrainings für Kleintransporter, LKWs und Busse werden auf dem Sachsenring NUR für Gruppen (8 bis max. 10 Personen/Gruppe) durchgeführt. Es werden überwiegend eigene Fahrzeuge verwendet.
- Im Rahmen der LKW-Trainingsprogramme können auf dem Sachsenring SCANIA-Sattelauflieger angemietet werden. Selbstbeteiligung im Schadensfall: 2.500,- €.
Für andere Trainings können wir keine Leihfahrzeuge organisieren.
- Bei winterlichen Bedingungen sind Winterreifen unbedingt erforderlich und Voraussetzung für eine Teilnahme.
- Begleitpersonen dürfen zum Sicherheitstraining mitgenommen werden. Von Seiten des Verkehrssicherheitszentrums Sachsenring besteht KEIN Insassen-Unfallschutz. Begleitpersonen ist es nicht gestattet, im Rahmen eines Fahrsicherheitstrainings selbst ein Fahrzeug auf dem Gelände des Verkehrssicherheitszentrums Sachsenring zu bewegen.
- Den Anweisungen der Trainer des Verkehrssicherheitszentrums Sachsenring muß Folge geleistet werden. Bei wiederholten groben Verstößen gegen die Anordnungen der Trainer können Teilnehmer vom Sicherheitstraining ausgeschlossen werden. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Veranstaltungskosten. Darüber hinaus übernimmt das Verkehrssicherheitszentrum Sachsenring in diesem Fall keine Haftung für aufgetretene Schäden.
- Der Veranstalter oder ein Trainer kann das Sicherheitstraining absagen, abbrechen oder auf einen anderen Zeitpunkt verlegen, wenn
* weniger als 8 Teilnehmer angemeldet sind
* die Wetterverhältnisse eine Durchführung der Veranstaltung nicht ohne Gefährdung der Teilnehmer oder der benutzten Fahrzeuge zulassen,
* oder technische Gründe einen reibungslosen Trainingsablauf unmöglich machen.
- Bei Absage oder Verlegung des Sicherheitstrainings auf einen anderen Zeitpunkt können die Teilnehmer die bereits bezahlten Kosten für das Fahrsicherheitstraining zurückverlangen oder einen Ersatztermin wählen.
- Auf dem gesamten Gelände des Verkehrssicherheitszentrums Sachsenring gelten die Regeln der StVO und der StVZO.
2. VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN
- Für vollkasko-versicherte Fahrzeuge, die zum Fahrsicherheitstraining eingesetzt werden, gilt in jedem Falle die bestehende Versicherung. Eine zusätzliche Versicherung, die nur während des Sicherheitstrainings gilt, kann NICHT abgeschlossen werden.
- Nicht vollkasko-versicherte Fahrzeuge können freiwillig wie folgt versichert werden:
- LKW: Betrag pro Fzg.: 35,85 € - Höchstentschädigung: 100.000,- €
- LKW mit Hänger: Betrag pro Fzg.: 45,65 €, Höchstentschädigung: 100.000,- €
- Sattelzugmaschinen:Betrag pro Fzg.: 38,50 €, Höchstentschädigung: 100.000,- €
- Bus: Betrag pro Fzg.: 49,65 €, Höchstentschädigung: 100.000,- €
Die Selbstbeteiligung im Schadensfall beträgt pro für alle genannten Fahrzeuge je 2.500,- €.
- Diese Zuzahlungen müssen am Veranstaltungstag vor Ort und vor Beginn des Praxistrainings geleistet werden. Die Selbstbeteiligungsregelung bleibt davon unberührt.
3. ZAHLUNGS- und STORNOBEDINGUNGEN
- Der Rechnungsbetrag ist nach Erhalt der Rechnung innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig.
- Erscheint der Kunde nicht zum vereinbarten Veranstaltungstermin, ohne den Vertrag vorher wirksam gekündigt zu haben, schuldet er dem Verkehrssicherheitszentrum Sachsenring den gesamten vereinbarten Bruttopreis.
- Die Kündigung des Vertrages durch den Teilnehmer muss schriftlich per Post oder Fax erfolgen. Die Frist beginnt am Tag des Eingangs der Kündigung im Verkehrssicherheitszentrum Sachsenring. Im Zweifelsfall ist der Kunde für den Zugang der Kündigung nachweispflichtig.
3.1. KÜNDIGUNGSFRISTEN
Erfolgt die Kündigung
- innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Bestellung wird keine Stornogebühr fällig.
- bis 9 Monate vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin, hat der Kunde 20% des vereinbarten Bruttopreises zu bezahlen.
- Zwischen 8 Monaten und 7 Monaten vor dem vereinbarten Termin werden 35%,
- zwischen 6 Monaten und 90 Tagen vor dem Termin werden dem Veranstalter 50% des vereinbarten Bruttopreises,
- zwischen 90 und 30 Tagen vor dem Termin werden dem Veranstalter 75% des vereinbarten Bruttopreises und
- ab dem 29. Tag vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin werden dem Veranstalter 90% des vereinbarten Bruttopreises in Rechnung gestellt.
- Dem Veranstalter bleibt es unbenommen den Nachweis zu erbringen, dem Verkehrssicherheitszentrum Sachsenring sei infolge der Kündigung oder des Nichterscheinens ohne Kündigung kein Schaden oder ein wesentlich geringerer entstanden, als die vereinbarten Stornopauschalen. Soweit der Kunde den Nachweis führt, reduzieren sich die Pauschalen entsprechend oder geraten in Wegfall.
Teinlnahmebedigungen LKW- und Bussicherheitstraining