1.A. VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN für PKW-Intensivtraining, PKW-Perfektionstraining 1 + 2 und Kleintransporter-Intensivtraining
- Für vollkasko-versicherte Fahrzeuge, die zum Fahrsicherheitstraining eingesetzt werden, gilt in jedem Falle die bestehende Versicherung.
- Nicht vollkasko-versicherte Fahrzeuge, die zum Fahrsicherheitstraining eingesetzt werden, können freiwillig wie folgt versichert werden (alle Beträge inkl. MwSt.):
a) PKW, Höchstentschädigung 25.000,- Euro: Betrag pro Fzg: 10,- Euro
b) PKW, Höchstentschädigung 50.000,- Euro: Betrag pro Fzg: 15,- Euro
c) Transporter bis 1 t Nutzlast, Höchstentschädigung 50.000,- Euro: Betrag pro Fzg: 16,15 Euro.
Die Selbstbeteiligung im Schadensfall beträgt pro PKW: 500,- € und pro Transporter: 1.000,- Euro
- Die genannten Beträge gelten jeweils pro Tag und können bei Buchung sofort berechnet werden, müssen jedoch SPÄTESTENS am Tag des Fahrsicherheitstrainings vor Ort und VOR Beginn des Praxistrainings BEZAHLT werden. Die Selbstbeteiligungsregelung bleibt davon unberührt.
- Seitens des Verkehrssicherheitszentrums Sachsenring besteht KEIN Insassen-Unfallschutz.
- Beim Sicherheitstraining besteht KEIN Versicherungsschutz auf alle nicht serienmäßigen Anbauteile wie Dachträger, Dachkoffer, Zusatzscheinwerfer, etc.
- Auf den Rückfahrten innerhalb der Trainingspisten, beim Wechsel zwischen den verschiedenen Trainingsflächen sowie auf Besichtigungs- und Einführungsrunden besteht KEIN VERSICHERUNGSSCHUTZ.
- Die Versicherungsbedingungen werden am Tag des Fahrsicherheitstrainings vom jeweils verantwortlichen Instruktor im Rahmen der theoretischen Einführung (VOR dem Praxistraining!) genau erläutert. Fragen können dann noch geklärt werden.
1.B. VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN für PKW-Perfektionstraining 3, PKW-Drift- und Rennstreckentraining, Fahren im Formel- oder Tourenwagen
- Bei folgenden Veranstaltungen bzw. Veranstaltungsmodulen fahren die Teilnehmer unter HAFTUNGSAUSSCHLUSS:
* PKW-Perfektionstraining 3
* PKW-Sportfahrertrainings (Drift- und Rennstreckentrainings)
* Selbst fahren im Formel-Rennwagen und im Clio-Tourenwagen
* Mitfahrten im Renntaxi, Drift- und Rallyetaxi
* Kartfahren
- Jeder Kunde erhält VOR Beginn der Veranstaltung den gesamten Text des Haftungsausschluss zur Kenntnis und Unterschrift.
- Auf den Rückfahrten innerhalb der Trainingspisten, beim Wechsel zwischen den verschiedenen Trainingsflächen sowie auf Besichtigungs- und Einführungsrunden besteht KEIN VERSICHERUNGSSCHUTZ.
- Während einer Veranstaltung im Gelände (an Leitplanken, Grünflächen, etc.) verursachte Schäden sind vom Verursacher zu tragen und müssen dem verantwortlichen Instruktor SOFORT, jedoch spätestens am selben Tag nach Trainingsende bekanntgegeben werden.
- Bei Nutzung folgender Fahrzeuge wird eine Selbstbeteiligung im Schadensfall von 3.000,- Euro fällig:
* Formel-Rennauto
* Clio-Tourenwagen
* BMW 320i (beim Drifttraining)
* Mitusbishi EVO 9
- Auf dem gesamten Gelände des Verkehrssicherheitszentrums Sachsenring gelten die Regeln der StVO und der StVZO.
2. STORNOBEDINGUNGEN
2.1. Die Kündigung des Vertrages durch den Teilnehmer muss schriftlich per Post, E-Mail oder Fax erfolgen. Die Frist beginnt am Tag des Eingangs der Kündigung im Verkehrssicherheitszentrum Sachsenring GmbH. & Co. KG. Im Zweifelsfall ist der Kunde für den Zugang der Kündigung nachweispflichtig.
2.2. Bei Stornierung eines Termins
- zwischen dem 30. und dem 21. Tag vor der Veranstaltung berechnen wir 20% des Trainingspreises als Stornogebühr.
- zwischen dem 20. und dem 10. Tag vor der Veranstaltung berechnen wir 50% des Trainingspreises als Stornogebühr.
- zwischen dem 9. und dem 4. Tag vor der Veranstaltung berechnen wir 90% des Trainingspreises als Stornogebühr.
- ab dem 3. Tag vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin sowie bei Nichtteilnahme ohne Absage berechnen wir 100% des Trainingspreises als Stornogebühr, es sei denn, der Kunde legt ein gültiges ärztliches Attest vor.
2.3. Dem Kunden bleibt es unbenommen den Nachweis zu erbringen, dem Verkehrssicherheitszentrum Sachsenring sei infolge der Kündigung oder des Nichterscheinens ohne Kündigung kein Schaden oder ein wesentlich geringerer entstanden, als die vereinbarten Stornopauschalen. Soweit der Kunde den Nachweis führt, reduzieren sich die Pauschalen entsprechend oder geraten in Wegfall.
2.4. In Ausnahmefällen können GUTSCHEINE für Veranstaltungen im Verkehrssicherheitszentrum Sachsenring GmbH. & Co. KG storniert werden, jedoch NUR VOM KÄUFER selbst. In diesem Fall wird eine Storno- und Bearbeitungsgebühr von 10% vom Gutscheinpreis berechnet.
2.5. Die Verkehrssicherheitszentrum Sachsenring GmbH. & Co. KG hat das Recht, bis zu drei Monate vor dem geplanten Veranstaltungszeitpunkt eine Terminzusage zu widerrufen, wenn die Terminverlegung einer Sachsenring-Großveranstaltung oder die Einfügung einer weiteren Großveranstaltung dies erfordert. Ersatzansprüche des Mieters sind ausgeschlossen.
3. UMBUCHUNGS- UND STORNOVERSICHERUNG
3.1. Schließt ein Kunde gleichzeitig mit der Buchung eines Fahrsicherheitstrainings oder eines Spaß&Action-Programms (gilt NICHT für Sportfahrprogramme!) im Verkehrssicherheitszentrum Sachsenring GmbH. & Co. KG eine Umbuchungs- und Stornoversicherung zum Preis von 5.- € inkl. MwSt. pro Veranstaltung und Person ab, so hat er EINMALIG und bis maximal 24 Stunden VOR der Veranstaltung die Möglichkeit, einen Termin KOSTENFREI umzubuchen oder zu stornieren.
Die Umbuchungs- und Stornoversicherung kann NICHT im NACHHINEIN abgeschlossen werden.
3.2. Wird KEINE Umbuchungs- und Stornoversicherung abgeschlossen, so berechnen wir PRO UMBUCHUNG eine Bearbeitungsgebühr von 20,- € inkl. MwSt.
4. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
3.1. Rechnungen sind nach Erhalt innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig.
3.2. GUTSCHEIN-Rechnungen sind nach Erhalt des Gutscheins zur Zahlung fällig, NICHT ERST NACH Inanspruchnahme der Leistung.
3.3. Im Falle eines Zahlungsverzugs berechnen wir ab Versand der 1. Mahnung eine Bearbeitungsgebühr von 6,- € je Zahlungsaufforderung.